Geprüfter und anerkannter Sachverständiger
für Orthopädie- und Rehatechnik
Orthopädie-
technikermeister
Am Leschbach 4
91094 Langensendelbach
Telefon: (0172) 950 89 21
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Mitglied der DESAG
(Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH)
Berufen durch
den BSG e.V.
(Berufsfachverband f.d. Sachverständigen- u. Gutachterwesen)
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Davon betroffen sind vor allem Patienten,
aber auch Krankenkassen, Ärzte und Sanitätshäuser.
Ist eine Hilfsmittelversorgung nicht in der Lage, eine bestehende Behinderung auszugleichen, muss festgestellt werden,
warum diese Versorgungslösung angewendet wurde.
Eine Beratung oder ein Gutachten kann den tatsächlichen Sachverhalt oder die Fehlerursachen unparteiisch feststellen
und dokumentieren.
* sowie auch das Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-WSG)
Die Beratung liefert dem Kunden eine schnelle und umfassende Aussage zur durchgeführten Hilfsmittelversorgung.
Der Kunde erhält einen Abschlussbericht in Schriftform, der ihm gegenüber seinem Leistungserbringer als Argumentationshilfe
dient.
Das Gutachten klärt den Sachstand unparteiisch und neutral und liefert ein objektives Bild der aktuellen Situation und ihrer
möglichen Auswirkungen. Das Gutachten dient als Beweisführung im Streitfall und kann von einem Rechtsorgan als Rechtsmittel
verwendert werden.
Nach Aufforderung eines Gerichtes wird ein neutrales und unparteiisches Gutachten erstellt. Es dient im Prozess als
Beweismittel der Streitsache und ist gerichtlich anerkannt. Die Fragestellung gibt das Gericht vor.
Die Mediation bezeichnet den außergerichtlichen Weg der Konfliktregelung in Streitfällen. Der Mediator liefert als
neutraler Dritter eine objektive Begutachtung des Sachverhalts und erarbeitet im Beisein des Klägers und Beklagten
einen Lösungsweg, der für beide Parteien bindend ist.
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